Körperschaftsteuer Zypern – 15 % – Wettbewerbsfähig im EU-Vergleich

Körperschaftsteuer Zypern: Mit 15 % eine der niedrigsten in Europa. Erfahren Sie, wie Unternehmen

Die Körperschaftsteuer auf Zypern beträgt 15 % und gehört damit zu den niedrigsten in der gesamten Europäischen Union. Für Unternehmer, die eine effiziente Steuerstruktur innerhalb der EU suchen, ist dieser Satz einer der Hauptgründe, sich für Zypern als Unternehmensstandort zu entscheiden. Anders als in Deutschland, wo die effektive Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag auf rund 30 % steigt, bleibt es auf Zypern bei den transparenten 15 %.

Wir beleuchten die Berechnung, die wichtigsten Befreiungen, den EU-Vergleich und die praktischen Aspekte, die Sie bei der Steuerplanung kennen müssen.

Körperschaftsteuer Zypern – 15 % – Wettbewerbsfähig im EU-Vergleich

Die Körperschaftsteuer auf Zypern im Überblick

Die Körperschaftsteuer auf Zypern wird auf den steuerpflichtigen Gewinn einer Kapitalgesellschaft erhoben. Als steuerpflichtiger Gewinn gilt der Überschuss der Einnahmen über die abzugsfähigen Betriebsausgaben. Der Steuersatz von 15 % ist einheitlich und gilt für alle zyprischen Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Es gibt keine Staffelung, keine Zuschläge und – besonders wichtig – keine zusätzliche Gewerbesteuer.

Für steuerlich auf Zypern ansässige Unternehmen gilt das Welteinkommensprinzip: Alle weltweit erzielten Gewinne unterliegen grundsätzlich der zyprischen Körperschaftsteuer. Nicht auf Zypern ansässige Unternehmen (z. B. Betriebsstätten) werden nur auf ihre zyprischen Einkünfte besteuert. Die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft wird durch den Ort der tatsächlichen Leitung und Kontrolle (Management and Control) bestimmt.

Die Körperschaftsteuer auf Zypern wird in zwei Vorauszahlungen entrichtet: die erste am 1. August und die zweite am 31. Dezember des laufenden Geschäftsjahres. Die endgültige Steuererklärung (IR4) muss bis zum 31. März des Folgejahres elektronisch eingereicht werden. Bei Unterschätzung der vorläufigen Steuer um mehr als 25 % gegenüber der endgültigen Steuerlast fällt ein Zuschlag von 10 % an.

Berechnung der Körperschaftsteuer auf Zypern

Die Berechnung ist im Kern einfach: Steuerpflichtiger Gewinn × 15 % = Körperschaftsteuer. In der Praxis spielen jedoch verschiedene Abzüge, Befreiungen und Sonderregelungen eine Rolle, die den steuerpflichtigen Gewinn erheblich beeinflussen können.

Abzugsfähige Betriebsausgaben umfassen alle Aufwendungen, die ganz und ausschließlich für die Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte getätigt werden. Dazu gehören Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge, Miete für Geschäftsräume, Abschreibungen auf Anlagevermögen, Zinsaufwendungen (mit gewissen Einschränkungen), Beratungs- und Rechtskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten.

💡 Praxistipp: Notional Interest Deduction (NID)

Seit 2015 erlaubt Zypern den sogenannten Notional Interest Deduction. Unternehmen können einen fiktiven Zinsabzug auf neues Eigenkapital geltend machen. Der Abzug berechnet sich als Referenzzinssatz (10-jährige Staatsanleihe des betreffenden Landes + 5 %, mindestens 9 %) multipliziert mit dem neuen Eigenkapital. Dieser Abzug kann den steuerpflichtigen Gewinn um bis zu 80 % reduzieren.

Steuerbefreiungen bei der Körperschaftsteuer auf Zypern

Die Körperschaftsteuer auf Zypern kennt eine Reihe wichtiger Befreiungen, die die effektive Steuerlast weiter senken können:

Participation Exemption: Dividenden, die eine zyprische Gesellschaft von Tochtergesellschaften erhält, sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit. Ebenso sind Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen (Anteilen an Tochtergesellschaften) steuerfrei. Diese Regelung macht Zypern zu einem idealen Standort für Holdinggesellschaften.

Wertpapiergewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Optionen, Fondsanteile) sind auf Zypern grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Diese Befreiung gilt uneingeschränkt und ist einer der attraktivsten Aspekte des zyprischen Steuersystems.

Keine Quellensteuer: Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von einer zyprischen Gesellschaft an ausländische Empfänger gezahlt werden, unterliegen keiner Quellensteuer – unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht.

Körperschaftsteuer im EU-Vergleich

LandNominaler SatzEffektiver Satz (inkl. lokale Steuern)
Zypern15 %15 %
Irland15 %15 %
Ungarn9 %9 %
Bulgarien10 %10 %
Portugal21 %21–31,5 %
Niederlande25,8 %25,8 %
Österreich23 %23 %
Deutschland15 %~30 %
Frankreich25 %25 %
Italien24 %27,9 %

Im EU-Vergleich zeigt sich die Stärke der zyprischen Körperschaftsteuer besonders deutlich: Während der nominale Satz auf dem gleichen Niveau wie Irland liegt, bietet Zypern zusätzliche Vorteile wie den Non-Dom-Status, die Abwesenheit von Quellensteuern und die umfassende Participation Exemption. Diese Kombination ist einzigartig in der EU.

IP Box und Sonderregelungen

Die IP Box Regelung auf Zypern erlaubt es Unternehmen, Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum (Patente, Softwarelizenzen, Markenrechte) mit einer effektiven Steuerrate von nur etwa 2,5 % zu besteuern. Dies wird erreicht, indem 80 % der qualifizierten Einkünfte von der Körperschaftsteuer befreit werden: 20 % × 15 % = 2,5 % effektiv.

Für Technologieunternehmen, Softwareentwickler und innovationsgetriebene Firmen ist die Kombination aus Körperschaftsteuer und IP Box auf Zypern ein äußerst attraktives Modell.

Praxistipps zur Körperschaftsteuer auf Zypern

Tipp 1: Nutzen Sie die Vorauszahlungsregelung strategisch. Eine zu niedrige Schätzung führt zu Zuschlägen, eine zu hohe Schätzung bindet unnötig Liquidität.

Tipp 2: Dokumentieren Sie alle Betriebsausgaben sorgfältig. Die zyprische Steuerbehörde kann Belege für bis zu sechs Jahre rückwirkend anfordern.

Tipp 3: Prüfen Sie die Notional Interest Deduction. Bei eigenkapitalstarken Unternehmen kann dieser Abzug die effektive Steuerlast deutlich reduzieren.

Tipp 4: Beachten Sie die Transfer-Pricing-Regeln bei gruppeninternen Transaktionen. Seit 2022 gelten auf Zypern verschärfte Verrechnungspreisvorschriften.

Die 15 % Körperschaftsteuer auf Zypern bilden das Fundament einer steuerlich effizienten Unternehmensstruktur in der EU. In Kombination mit den zahlreichen Befreiungen, der NID-Regelung und der Abwesenheit von Quellensteuern lässt sich die effektive Gesamtbelastung deutlich unter den Nominalsatz senken. Entscheidend ist eine professionelle Steuerplanung, die alle verfügbaren Instrumente ausschöpft und gleichzeitig die Compliance-Anforderungen vollständig erfüllt.

Branchenspezifische Steueraspekte

Schifffahrt – Das Tonnage Tax System

Für Schifffahrtsunternehmen bietet Zypern ein EU-genehmigtes Tonnage Tax System, das die Körperschaftsteuer auf Schifffahrtsgewinne praktisch auf null reduziert. Statt auf Basis des tatsächlichen Gewinns wird die Steuer auf Basis der Nettotonnage der Flotte berechnet – mit extrem niedrigen Sätzen. Das System gilt für den Betrieb qualifizierender Schiffe, Ship Management, Chartering und damit verbundene Dienstleistungen. Voraussetzung ist eine Registrierung beim Cyprus Shipping Deputy Ministry und die Bindung an das System für mindestens zehn Jahre.

Forex-Broker und Finanzdienstleister

Zypern hat sich als einer der führenden EU-Standorte für CySEC-regulierte Forex-Broker und Investmentfirmen etabliert. Die Körperschaftsteuer von 15 % gilt für alle Handels- und Provisionseinnahmen. Besonders attraktiv ist die Steuerfreiheit auf Gewinne aus dem Eigenhandel mit Wertpapieren – Forex-Broker, die auch Eigenhandelspositionen halten, können diese Gewinne steuerfrei realisieren. Die regulatorischen Anforderungen der CySEC sind streng, aber die Kosten für Compliance und Personal sind deutlich niedriger als in London oder Frankfurt.

Technologie und Software

Tech-Unternehmen profitieren gleich dreifach: Die Körperschaftsteuer von 15 % bildet die Basis. Die IP Box Regelung reduziert die effektive Rate auf qualifizierte IP-Einkünfte auf 2,5 %. Der F&E-Superabzug von 120 % auf Forschungsausgaben senkt den steuerpflichtigen Gewinn zusätzlich. Bei einem Softwareunternehmen mit 1 Million € Gewinn, davon 600.000 € aus IP und 200.000 € F&E-Ausgaben, ergibt sich: IP-Einkünfte effektiv besteuert mit 2,5 % (15.000 €), restliche Einkünfte mit 15 % (50.000 €), F&E-Superabzug reduziert Basis um 40.000 € (200.000 × 20 % Zusatzabzug). Gesamtbelastung: ca. 60.000 € auf 1 Million € = 6 % effektiv.

Fortgeschrittene Optimierungsstrategien

Group Relief – Konzerninterner Verlustausgleich

Das zyprische Steuerrecht erlaubt einen Verlustausgleich zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb einer Gruppe (Group Relief). Voraussetzung: Die Gesellschaften müssen zu mindestens 75 % direkt oder indirekt miteinander verbunden sein und auf Zypern steuerlich ansässig sein. Verluste einer Konzerngesellschaft können auf profitable Gesellschaften übertragen werden, was die Gesamtsteuerlast der Gruppe reduziert. Diese Regelung ist besonders wertvoll für Unternehmensgruppen, die gleichzeitig profitable und defizitäre Geschäftsbereiche betreiben.

Notional Interest Deduction (NID) – Detailbetrachtung

Der NID erlaubt einen fiktiven Zinsabzug auf neues Eigenkapital, das seit dem 1. Januar 2015 in eine zyprische Gesellschaft eingebracht wurde. Der Referenzzinssatz ist der höhere Wert aus: (a) der Rendite 10-jähriger Staatsanleihen des Landes, in dem das Eigenkapital investiert wird, plus 5 Prozentpunkte, oder (b) der Rendite 10-jähriger zyprischer Staatsanleihen plus 5 Prozentpunkte. In der Praxis liegt der NID-Satz bei 9–12 %. Der maximal zulässige Abzug beträgt 80 % des steuerpflichtigen Gewinns. Beispiel: Eine zyprische Gesellschaft mit 500.000 € Eigenkapital und einem NID-Satz von 10 % kann 50.000 € als fiktiven Zinsaufwand abziehen – das spart 6.250 € Körperschaftsteuer.

Reorganisationsbefreiung

Umstrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe – Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen – können auf Zypern steuerneutral durchgeführt werden. Die Reorganisationsbefreiung gilt für den Transfer von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zwischen verbundenen Unternehmen, die Umwandlung von Gesellschaftsformen und grenzüberschreitende Fusionen innerhalb der EU. Diese Regelung ermöglicht es, Konzernstrukturen ohne steuerliche Belastung zu optimieren und an veränderte Geschäftsanforderungen anzupassen.

Praktische Steueroptimierung für verschiedene Unternehmensgrößen

Solopreneure und Freelancer

Einzelunternehmer, die eine zyprische Limited gründen, profitieren von der klaren Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen. Die optimale Vergütungsstruktur kombiniert ein Gehalt (um Sozialversicherungsansprüche aufzubauen und den 50 %-Freibetrag zu nutzen) mit Dividendenausschüttungen (als Non-Dom steuerfrei). Bei einem Jahresgewinn von 100.000 € und einem Gehalt von 55.000 € (davon 50 % steuerfrei) beträgt die effektive Gesamtsteuerbelastung ca. 8–10 % – statt über 40 % in Deutschland.

KMU mit 5–50 Mitarbeitern

Mittelständische Unternehmen profitieren zusätzlich von der Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter mit der 50 %-Gehaltsbefreiung anzuwerben. Die Kombination aus niedrigen Körperschaftsteuern, wettbewerbsfähigen Gehältern und der Möglichkeit, Mitarbeitern einen steuerfreien Gehaltsbestandteil anzubieten, macht Zypern als Standort für wachsende Unternehmen besonders attraktiv. Der Group-Relief-Mechanismus ermöglicht zudem die steuerliche Optimierung innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Holdinggesellschaften und Investmentvehikel

Für reine Holdinggesellschaften kann die effektive Steuerbelastung auf nahezu null sinken: Dividendeneingänge sind über die Participation Exemption steuerfrei, Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen sind steuerfrei, und die laufenden Verwaltungskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Notional Interest Deduction (NID) kann bei eigenkapitalstarken Holdings die verbleibende Steuerbasis weiter reduzieren.

Internationale Dimension der Körperschaftsteuer

Die zyprische Körperschaftsteuer von 15 % wirkt im internationalen Kontext besonders effizient. Durch das umfangreiche DBA-Netzwerk können im Ausland gezahlte Steuern als Tax Credit auf die zyprische Körperschaftsteuer angerechnet werden. Beispiel: Eine zyprische Gesellschaft erzielt 100.000 € Einkünfte in Polen, wo 19 % Quellensteuer einbehalten werden (19.000 €). In Zypern wären 15 % = 15.000 € fällig. Da die polnische Steuer höher ist, entfällt die zyprische Steuer vollständig – es gibt sogar einen nicht genutzten Credit von 4.000 €, der vorgetragen werden kann. Bei Einkünften aus Niedrigsteuerländern ergibt sich der umgekehrte Effekt: Die zyprische Steuer wird auf 15 % aufgefüllt, was immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt. Diese Mechanik macht die zyprische Körperschaftsteuer besonders attraktiv für international tätige Unternehmen, die Einkünfte aus verschiedenen Quellen bündeln.

Compliance-Tipps für die Körperschaftsteuer

Die Einhaltung der steuerlichen Pflichten ist auf Zypern streng reglementiert, aber bei professioneller Begleitung problemlos handhabbar. Führen Sie ein lückenloses Kassenbuch und dokumentieren Sie alle Betriebsausgaben mit Belegen. Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben konsequent – die Steuerbehörde prüft dies besonders bei Ein-Mann-Gesellschaften. Halten Sie die Verrechnungspreisdokumentation aktuell, insbesondere bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen im Ausland. Nutzen Sie die Möglichkeit, Investitionsrücklagen zu bilden und steuerlich optimale Abschreibungsmethoden zu wählen. Bei Zweifeln an der steuerlichen Behandlung bestimmter Transaktionen können Sie beim Tax Department eine verbindliche Auskunft (Tax Ruling) beantragen – ein Service, der zunehmend genutzt wird und Rechtssicherheit schafft.

Verlustvorträge und Gruppenbesteuerung

Das zyprische Steuerrecht erlaubt den unbefristeten Vortrag steuerlicher Verluste. Verluste aus einem Geschäftsjahr können mit Gewinnen zukünftiger Jahre verrechnet werden, ohne zeitliche Begrenzung – ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland, wo Verluste zwar unbefristet vorgetragen werden können, aber der Verlustabzug auf eine Million Euro plus 60 Prozent des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt ist (Mindestbesteuerung).

Die Gruppenbesteuerung (Group Relief) ermöglicht es verbundenen Unternehmen auf Zypern, Verluste innerhalb der Gruppe zu verrechnen. Voraussetzung: Die Muttergesellschaft muss mindestens 75 Prozent der Anteile an der Tochtergesellschaft halten, und beide Gesellschaften müssen steuerlich auf Zypern ansässig sein. Die Verlustverrechnung erfolgt horizontal – eine profitable Tochter kann Verluste einer defizitären Schwester übernehmen. Dies ist besonders nützlich für Konzernstrukturen in der Aufbauphase, wo einzelne Gesellschaften noch Anlaufverluste generieren.

Transfer Pricing auf Zypern

Seit 2022 gelten auf Zypern formale Transfer-Pricing-Vorschriften, die sich eng an die OECD-Richtlinien anlehnen. Unternehmen mit verbundenen Transaktionen über 750.000 Euro pro Jahr (inländisch) oder 750.000 Euro pro Kategorie (grenzüberschreitend) müssen eine Transfer-Pricing-Dokumentation erstellen (Local File). Unternehmen mit einem konsolidierten Gruppenumsatz über 750 Millionen Euro müssen zusätzlich ein Master File und ein Country-by-Country Reporting (CbCR) einreichen.

In der Praxis betrifft die Transfer-Pricing-Dokumentation vor allem Holdinggesellschaften mit konzerninternen Darlehen, Lizenzvereinbarungen und Management-Gebühren. Die Steuerbehörde prüft zunehmend, ob konzerninterne Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's Length Principle) entsprechen. Empfehlung: Erstellen Sie die Transfer-Pricing-Dokumentation von Anfang an und lassen Sie sie jährlich von einem qualifizierten Steuerberater aktualisieren. Nachträgliche Dokumentation bei einer Betriebsprüfung ist aufwändig und teuer.

Steuerprüfungen und Compliance

Die zyprische Steuerbehörde (Tax Department) hat ihre Prüfungskapazitäten in den letzten Jahren erheblich ausgebaut. Betriebsprüfungen erfolgen risikoorientiert – Unternehmen mit hohen Verlusten, auffälligen Verrechnungspreisstrukturen oder ungewöhnlichen Transaktionsmuster werden häufiger geprüft. Die Verjährungsfrist für Steueransprüche beträgt sechs Jahre ab Ende des relevanten Steuerjahres, bei Steuerhinterziehung zwölf Jahre.

Sanktionen bei Nicht-Compliance: Verspätete Einreichung der Steuererklärung: 100 Euro (plus 5 % Zuschlag auf die fällige Steuer bei Verspätung über zwei Monate). Verspätete Steuerzahlung: 5 % Zuschlag plus Zinsen von aktuell 2,25 % pro Jahr. Unterschätzung der vorläufigen Steuer um mehr als 25 %: 10 % Zuschlag. Steuerhinterziehung: Strafrechtliche Verfolgung mit Geldstrafen bis zum dreifachen des hinterzogenen Betrags und/oder Freiheitsstrafe.

Notional Interest Deduction (NID) im Detail

Der Notional Interest Deduction ist eines der innovativsten Instrumente des zyprischen Steuersystems. Eingeführt 2015, erlaubt er Unternehmen, einen fiktiven Zinsabzug auf neues Eigenkapital geltend zu machen. Die Berechnung: Referenzzinssatz (Rendite der 10-jährigen Staatsanleihe des Landes, aus dem das Eigenkapital stammt, plus 5 Prozent, mindestens aber 9 Prozent) multipliziert mit dem neuen Eigenkapital (Eigenkapitalerhöhungen nach dem 1. Januar 2015 durch Bareinlagen oder Einbringung von Vermögenswerten). Der NID darf den steuerpflichtigen Gewinn um maximal 80 Prozent reduzieren.

Praxisbeispiel: Eine zyprische Limited erhält eine Eigenkapitaleinlage von 1 Million Euro von ihrem deutschen Gesellschafter. Referenzzinssatz: Rendite 10-jähriger deutscher Bundesanleihe (ca. 2,5 Prozent) + 5 Prozent = 7,5 Prozent, aber Minimum 9 Prozent. NID: 1.000.000 × 9 Prozent = 90.000 Euro fiktiver Zinsabzug pro Jahr. Wenn die Gesellschaft einen steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet, kann der NID diesen um 80.000 Euro reduzieren (80-Prozent-Grenze). Verbleibender steuerpflichtiger Gewinn: 20.000 Euro. Steuer: 20.000 × 15 Prozent = 2.500 Euro. Effektive Steuerbelastung: 2,5 Prozent statt 15 Prozent. Der NID ist besonders attraktiv für eigenkapitalstarke Unternehmen und Holdinggesellschaften, die sonst wenig abzugsfähige Kosten haben.

Spezialregelungen und Ausnahmen

Das zyprische Körperschaftsteuerrecht kennt mehrere Spezialregelungen, die für bestimmte Unternehmenstypen relevant sind. Schifffahrtsunternehmen: Option für das Tonnage Tax System statt der regulären Körperschaftsteuer (siehe Artikel Schifffahrt). Versicherungsunternehmen: Besondere Rückstellungsregeln und Kapitalertragsteuer-Befreiungen für Anlageportfolios. Pensionsfonds und Versorgungseinrichtungen: Vollständige Steuerbefreiung auf Kapitalerträge und Dividenden. Gemeinnützige Organisationen: Steuerbefreiung auf Einkünfte, die dem gemeinnützigen Zweck dienen, aber Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte.

Die sogenannte IP-Company-Befreiung: Einkünfte aus qualifizierenden IP-Assets können durch das IP-Box-Regime auf 2,5 Prozent effektive Steuer reduziert werden (siehe Artikel IP Box). Die Kombination von IP-Box und NID kann die effektive Steuerbelastung theoretisch auf unter 2 Prozent drücken – eine der niedrigsten legalen Steuerbelastungen in der EU.

Steuerzeitplan für zyprische Unternehmen

DatumPflichtFristSanktion bei Versäumnis
1. August1. vorläufige SteuerzahlungSteuerjahr10 % Zuschlag bei >25 % Unterschätzung
31. Dezember2. vorläufige SteuerzahlungSteuerjahr10 % Zuschlag bei >25 % Unterschätzung
31. März (J+1)Elektronische Steuererklärung (IR4)Folgejahr100 € + 5 % Zuschlag + Zinsen
1. August (J+1)RestzahlungFolgejahr5 % Zuschlag + 2,25 % p.a. Zinsen
Innerhalb 12 MonateGeprüfter JahresabschlussNach GeschäftsjahresendeVerweigerung der Steuererklärung
JährlichAnnual Return beim Registrar28 Tage nach Fälligkeit50–500 € Strafe, Strike Off möglich
💡 Optimierungstipp: Vorläufige Steuer korrekt schätzen

Unterschätzen Sie die vorläufige Steuer (Temporary Assessment) nicht um mehr als 25 % – sonst droht ein 10-%-Zuschlag. Nutzen Sie Ihre aktuelle Gewinnprognose und passen Sie die zweite Rate am 31. Dezember an die tatsächliche Geschäftsentwicklung an. Im Zweifel lieber etwas zu viel vorauszahlen – die Differenz wird nach Einreichung der Steuererklärung erstattet.

Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer Zypern

Zypern hat sich der OECD-Initiative für eine globale Mindeststeuer von 15 % angeschlossen. Für große multinationale Konzerne (Umsatz > 750 Mio. €) wird ab 2024 eine Ergänzungssteuer auf 15 % erhoben. Für KMU und mittelständische Unternehmen bleibt der Satz von 15 % vorerst bestehen.

Einen speziellen Startup-Steuersatz gibt es auf Zypern nicht. Allerdings profitieren Startups von der IP Box (2,5 % effektiv auf IP-Einkünfte), der NID-Regelung und den allgemein niedrigen 15 %. In Kombination kann die effektive Belastung deutlich unter 15 % liegen.

Steuerliche Verluste können auf Zypern unbegrenzt vorgetragen werden. Innerhalb einer Unternehmensgruppe ist zudem ein Verlustausgleich (Group Relief) möglich, sofern die Gesellschaften zu mindestens 75 % miteinander verbunden sind.

Die Körperschaftsteuer auf Zypern ist ein zentraler Baustein für jede Steuerplanungsstrategie in der EU. Mit 15 % bietet sie eine transparente und wettbewerbsfähige Basis, die durch zahlreiche Befreiungen und Sonderregelungen noch weiter optimiert werden kann. Entscheidend ist eine professionelle Beratung, die alle Möglichkeiten ausschöpft und gleichzeitig volle Compliance sicherstellt.

Keine spezifische Startup-Steuer, aber de facto profitieren Startups stark: 15 % KöSt (niedrigste in der EU neben Irland/Ungarn), unbefristeter Verlustvortrag für Anlaufverluste, Super-Deduction von 120 % auf F&E-Ausgaben, IP-Box mit 3 % effektiver Steuer, und die 50-%-Einkommensteuerbefreiung auf Gehälter über 55.000 € für Neuzuzüger.

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